Statuten

l. Name und Sitz

Art. 1
Unter dem Namen Frauengemeinschaft Tobel besteht ein Verein im Sinne
von Art.60ff ZGB mit Sitz in Tobel. Er ist parteipolitisch neutral. Er ist ein Ortsverein des Thurgauischen Katholischen Frauenbundes TKF und somit dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund SKF angeschlossen.

II. Zweck und Aufgaben

Art. 2
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Frauen, die aus christlicher Grundhaltung ihre Verantwortung und ihren spezifischen Auftrag in Familie, Kirche, Gesellschaft und Staat zu erfüllen suchen.

Art. 3
Aufgaben des Vereins sind unter anderem:
– Weiterbildung in religiösen, lebenskundlichen, erzieherischen, staatsbürgerlichen
und kulturellen Bereichen
– Pflege der Gemeinschaft und der Solidarität unter Frauen
– Soziales Engagement und Zusammenarbeit mit anderen Gremien in Gemeinde,
Region und Kanton

lll. Mitgliedschaft

Art. 4
Mitglied kann jede Frau werden, die bereit ist, an der Erfüllung der oben genannten
Aufgaben mitzuwirken.

lV. Organisation

Art. 5
Die Organe des Vereins sind:
– Generalversammlung
– Vorstand
– Rechnungsrevisorinnen

Art. 6
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet alljährlich im ersten Kalenderquartal statt. Die Einladung erfolgt schriftlich, unter Angaben der Traktanden, mindestens vierzehn Tage im Voraus.

Art. 7
Anträge an die Generalversammlung sind bis spätestens 31. Dezember, des der Generalversammlung vorangehenden Jahres, schriftlich an die Präsidentin zu richten.

Art. 8
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin den Stichentscheid.

Art. 9
Aufgaben der Generalversammlung
– Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung, des
Jahresberichtes und der Jahresrechnung
– Festsetzung des Mitgliederbeitrages
– Wahl der Präsidentin, der Kassierin, der übrigen Vorstandsmitglieder und der
Rechnungsrevisorinnen
– Beschlussfassung über Revisionen der Statuten
– Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
– Beschlussfassung über weitere Geschäfte laut Traktandenliste

Art. 10
Dem Vorstand gehören an:
– Präsidentin, Kassierin, Aktuarin und weitere Vorstandsmitglieder
– Geistliche Begleitung
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Art. 11
Aufgaben des Vorstandes
– Führung der laufenden Geschäfte
– Erarbeitung und Durchführung des Jahresprogrammes
– Vorbereitung der Generalversammlung und allfälliger Statutenrevisionen
– Vertretung des Vereins nach aussen

Die Präsidentin lädt rechtzeitig unter Angabe der Traktanden zu den Sitzungen ein
und leitet sie. Der Vorstand entscheidet mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.
Der Präsidentin kommt bei Stimmengleichheit der Stichentscheid zu.

Die Aktuarin führt das Protokoll der Vorstandssitzungen und der
Generalversammlung. Sie besorgt weitere Schreibarbeiten des Vorstandes und
betreut das Vereinsarchiv.

Die Kassierin ist verantwortlich für die Führung der Vereinskasse und die
Vermögensverwaltung. Sie erstellt die Jahresrechnung.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führen Präsidentin, Kassierin und Aktuarin je
zu zweien. Für Bank- und Postcheckverkehr hat die Kassierin Einzelunterschrift.
Art. 12
Die Rechnungsrevisorinnen überprüfen die Jahresrechnung und den
Vermögensbestand des Vereins. Sie verfassen zu Handen der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht. Ihre Amtsdauer entspricht derjenigen des Vorstandes.

V. Finanzierung

Art. 13
Die finanziellen Mittel setzen sich zusammen aus:
– den jährlichen Mitgliederbeiträgen
– Beiträgen von kirchlichen und öffentlichen Institutionen
– Einnahmen aus Aktionen, Sammlungen und Schenkungen
– dem bestehenden Vermögen und dessen Erträgen

Art. 14
Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

Art. 15
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Art. 16
Der Verein entrichtet dem Thurgauischen Katholischen Frauenbund TKF die an dessen Delegiertenversammlung festgelegten Jahresbeiträge.

Vl. Schlussbestimmungen

Art. 17
Zur Abänderung dieser Statuten sowie zur Auflösung des Vereins bedarf es eines Generalversammlungsbeschlusses mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Diese Beschlüsse werden dem Thurgauischen Katholischen Frauenbund bekanntgegeben.

Art. 18
Im Fall der Auflösung des Vereins wird das Vermögen unter Aufsicht der
Kirchgemeinde angelegt. Diese hält das Vereinsvermögen vom Eigenen getrennt. Erfolgt innert 5 Jahren keine Neugründung, so fällt das Vermögen je zur Hälfte an das Alterszentrum ,,Sunnewies” Tobel sowie an den Thurgauischen Katholischen Frauenbund.

Art. 19
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 20.02.2015 in Folge Namensänderung angenommen.

 

Die Präsidentin:                                                     Die Aktuarin:

Marlis Eisenegger                                                  Christina Müller

 

 

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